Medizinstrafrecht

Schwerpunkt unserer langjährigen strafrechtlichen Beratungspraxis bildet das Medizinstrafrecht. 

Unsere Schwerpunkte im Medizinstrafrecht

Unsere Anwälte wissen um die vielfältigen strafrechtlichen Risiken der ärztlichen Berufsausübung und haben stets im Blick, dass die Folgen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens für Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen schnell existenzbedrohend sein können. Hier sehen wir einen besonderen Verantwortungsbereich individueller Beratungsleistung, denn schon die Verhängung einer Geldstrafe kann den Entzug der Approbation zur Folge haben. Daneben führt die mediale Aufmerksamkeit zu einer besonderen öffentlichen Wahrnehmung des Medizinstrafrechts – mit weitreichenden Konsequenzen für die Reputation von betroffenen Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen. Den zunehmend spezialisierten Ermittlungsbehörden treten wir mit Fachwissen und Erfahrung entgegen. Für uns sind fundierte Kenntnisse sowohl im  Medizinrecht als auch im Strafrecht selbstverständlich und unerlässlich.

Effizientes Arbeiten

Bei der Beratung und Vertretung unserer Mandanten legen wir großen Wert auf eine effiziente und ergebnisorientierte Betreuung aus einer Hand. Hierbei stellen wir in allen Bereichen herausragende Anwaltspersönlichkeiten zur Seite.

Umfassende Branchenexpertise

Unternehmerisches Denken

Ganzheitlicher Beratungsansatz