Medizinrecht

Unsere besondere Kompetenz liegt im Medizinrecht.

Die Tätigkeit reicht von der Beantwortung einzelner Rechtsfragen und der Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren über die Verhandlungsführung und Gestaltung komplexer Rechtsbeziehungen bis zur Übernahme der Funktion einer “ausgegliederten Rechtsabteilung”.

Unsere Schwerpunkte im Medizinrecht

  • Unternehmensgründung und Vertragsgestaltung
  • Recht der ärztlichen und zahnärztlichen Gesellschaften
  • Vergütungsrecht einschließlich Honorarverteilungen
  • Ärztliches und zahnärztliches Haftungsrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Fragen der Approbation, Zulassung, Honorierung und Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Pharma- und Medizinprodukterecht
  • Konflikte mit Standesorganisationen und Krankenkassen
  • Klinikrecht, Versorgungsverträge und Pflegesatzverhandlungen
  • Ausgliederung und Privatisierung im Krankenhausbereich
  • Chefarztberatung
  • Verbandsberatung
  • Marken-, Werbe- und Wettbewerbsrecht
  • Risikomanagement

Effizientes Arbeiten

Bei der Beratung und Vertretung unserer Mandanten legen wir großen Wert auf eine effiziente und ergebnisorientierte Betreuung aus einer Hand. Hierbei stellen wir in allen Bereichen herausragende Anwaltspersönlichkeiten zur Seite.

Umfassende Branchenexpertise

Unternehmerisches Denken

Ganzheitlicher Beratungsansatz