Medizinrecht
Unsere besondere Kompetenz liegt im Medizinrecht.
Die Tätigkeit reicht von der Beantwortung einzelner Rechtsfragen und der Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren über die Verhandlungsführung und Gestaltung komplexer Rechtsbeziehungen bis zur Übernahme der Funktion einer “ausgegliederten Rechtsabteilung”.
Unsere Schwerpunkte im Medizinrecht
- Unternehmensgründung und Vertragsgestaltung
- Recht der ärztlichen und zahnärztlichen Gesellschaften
- Vergütungsrecht einschließlich Honorarverteilungen
- Ärztliches und zahnärztliches Haftungsrecht
- Medizinstrafrecht
- Fragen der Approbation, Zulassung, Honorierung und Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Pharma- und Medizinprodukterecht
- Konflikte mit Standesorganisationen und Krankenkassen
- Klinikrecht, Versorgungsverträge und Pflegesatzverhandlungen
- Ausgliederung und Privatisierung im Krankenhausbereich
- Chefarztberatung
- Verbandsberatung
- Marken-, Werbe- und Wettbewerbsrecht
- Risikomanagement
Unsere Anwälte im Medizinrecht
Prof. Dr. Thomas Ratajczak*
Dr. Detlef Gurgel*
Dr. med. Helge Hölzer
Dr. Clemens Winter*
Nico Gottwald*
Dr. Christiane Werle*
Birte Rosenkranz*
Björn Rathmann
Dr. Christian Tünnesen-Harmes*
Harald Wostry*
Christoph Sorek*
Kerstin Peschel*
Peter Schabram*
Gerald Spyra*, LL.M.
Hans-Jörg Weber*
Prof. Dr. Ulrich M. Gassner*
Jörn Schroeder-Printzen*
Dr. Thomas Wostry*
Effizientes Arbeiten
Bei der Beratung und Vertretung unserer Mandanten legen wir großen Wert auf eine effiziente und ergebnisorientierte Betreuung aus einer Hand. Hierbei stellen wir in allen Bereichen herausragende Anwaltspersönlichkeiten zur Seite.
Umfassende Branchenexpertise
Unternehmerisches Denken
Ganzheitlicher Beratungsansatz